Rechtsprechung
VG Oldenburg, 05.09.2013 - 3 A 1382/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,46245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 28 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1
Ruanda, subjektive Nachfluchtgründe, freiwillige Rückkehr, Asylantrag, Antragstellung als Asylgrund, willkürliche Inhaftierung, Fälschung Fälschung von Dokumenten, Urkundenfälschung, Hutu - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 3 A 1382/10
Eines Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland bedarf nämlich grundsätzlich derjenige nicht, der eine geltend gemachte Gefährdung in seinem Heimatland (oder - dies gilt für nationale Abschiebungsverbote - in einem anderen Zielstaat der Abschiebung) durch zumutbares eigenes Verhalten, wozu insbesondere die freiwillige Ausreise und Rückkehr in den Heimatstaat gehört, abwenden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris, Rn. 12, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 91, 150 ff. = NVwZ 1993, 486 ff. zu Art. 16.Abs. 2 Satz 2 GG a.F. sowie § 51 Abs. 1 AuslG, und 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris, Rn. 27, mit Veröffentlichungshinweis BVerwGE 104, 265 ff. = NVwZ 1997, 1127 ff., zu § 53 AuslG). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2013 - 3 A 1382/10
Eines Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland bedarf nämlich grundsätzlich derjenige nicht, der eine geltend gemachte Gefährdung in seinem Heimatland (oder - dies gilt für nationale Abschiebungsverbote - in einem anderen Zielstaat der Abschiebung) durch zumutbares eigenes Verhalten, wozu insbesondere die freiwillige Ausreise und Rückkehr in den Heimatstaat gehört, abwenden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris, Rn. 12, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 91, 150 ff. = NVwZ 1993, 486 ff. zu Art. 16.Abs. 2 Satz 2 GG a.F. sowie § 51 Abs. 1 AuslG, und 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris, Rn. 27, mit Veröffentlichungshinweis BVerwGE 104, 265 ff. = NVwZ 1997, 1127 ff., zu § 53 AuslG).